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Das ändert sich 2026 für Auto- und Motorradfahrerinnen und -fahrer

2026 treten zahlreiche neue Regeln in Kraft, gleichzeitig werden Verbraucherrechte gestärkt.


Der digitale Führerschein soll Ende 2026 in Deutschland per Smartphone verfügbar sein. Er ergänzt, ersetzt aber nicht die Plastikkarte. Wer seinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 erhalten hat, muss ihn 2026 umtauschen. Für vor 1953 Geborene gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2033.


Die Pendlerpauschale steigt ab Jahresbeginn auf 38 Cent pro Kilometer. Der CO₂‑Preis für Benzin und Diesel wird über Auktionen festgelegt und liegt 2026 zunächst in einem Korridor von 55–65 Euro pro Tonne, was den Spritpreis um einige Cent pro Liter verteuert.


Ab 9. Dezember gilt ein neues Produkthaftungsgesetz, das Hersteller und digitale Dienstleister auch für Softwarefehler haftbar macht. Gerichte können künftig die Offenlegung interner Daten anordnen, wenn der Hersteller Beweise zurückhält. Online‑Verkäufer müssen ab 19. Juni 2026 einen elektronischen Widerrufsknopf anbieten, um das 14‑tägige Widerrufsrecht zu erleichtern.


Ab 29. November tritt die Abgasnorm Euro 7 für neue Typgenehmigungen in Kraft, für alle Neuzulassungen ab Ende 2027. Euro 7 erfasst unter anderem ultrafeine Partikel sowie Reifen‑ und Bremsabrieb und legt erstmals Anforderungen an die Batteriehaltbarkeit von E‑Autos fest.


Die Kfz‑Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert. Es gibt eine rückwirkende Kaufprämie ab Januar 2026 mit zusätzlichen Mitteln für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Der Next‑Generation‑eCall ist für neue Fahrzeugtypen seit 1. Januar 2026 Pflicht; ab 2027 dürfen Neuwagen ohne "NG eCall" nicht mehr zugelassen werden.


Ab 7. Juli werden weitere Assistenzsysteme für Erstzulassungen vorgeschrieben, darunter ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Fußgänger und Radfahrer, ein Müdigkeitswarnsystem, ein verbesserter Fußgängerschutz und strengere Regeln für Notfall‑Spurhalteassistenten.

Was 2025 Neues kommt für Fahrerinnen und Fahrer von Autos und Motorrädern

Foto von Robin Pierre/Unsplash

Seit 1. Januar ist die nächste Stufe der CO₂-Abgabe wirksam. Der Preis pro Tonne steigt damit von 45 auf 55 Euro ohne Mehrwertsteuer. Und das sorgt für einen höheren Spritpreis: je etwa 3 Cent mehr für den Liter Benzin oder Diesel.


Ebenfalls seit 1. Januar dürfen nur noch Motorräder erstmalig zugelassen werden, die der Euro-Norm 5+ entsprechen. Allerdings ist es möglich, für kleine Fahrzeugbestände Ausnahmen zu beantragen.


Seit 19. Januar sind Papier-Führerscheine endgültig passé, jedenfalls für alle, de nach 1953 geboren sind. Davor geborene müssen ihren Lappen erst bis 19. Januar 2033 tauschen.

Also lieber früher als später zur zuständigen Führerscheinstelle gehen und einen Umtauschantrag ausfüllen. Wer mit Pkw oder Motorrad ohne Kartenführerschein erwischt wird, riskiert zwar nur ein Verwarnungsgeld von 10 Euro (bei Lkw- und Bus-Führerscheinen ist das eine Straftat). Trotzdem kann es spätestens dann unangenehm werden, wenn im nächsten Auslandsurlaub ohne Karte kein Mietwagen mehr angemietet werden kann.


Noch nicht bekannt ist, wann genau die geplanten Änderungen zur Straftat Unfallflucht in Kraft treten sollen. Dank denen soll es in Zukunft strafmilderndes Verhalten oder sogar Straffreiheit ermöglicht werden. Unter anderem soll ein Unfallverursacher nicht mehr längere Zeit am Unfallort auf den Geschädigten warten müssen. Die entsprechenden Angaben sollen dann auch bei einer Polizeiinspektion oder digital bei einer (allerdings noch nicht existierenden) Meldestelle hinterlassen werden können. Das gilt freilich nur, wenn lediglich Sachschäden entstanden sind.


Neu ab 19. Juni für Wohnwagen und Wohnmobile: Wenn dort eine Flüssiggasanlage eingebaut ist, muss diese alle zwei Jahre verpflichtend von einem Sachverständigen überprüft werden. Bei Neuzulassung ist dieser Check vor der ersten Inbetriebnahme Pflicht.



Gute Nachrichten für alle in Automatik-Ausbildung

Wer die Ausbildung für den Klasse-B-Schein machte, bekam früher einen Eintrag der sogenannten europäischen Schlüsselzahl 78 in den Führerschein: damit galt er ausschließlich für Automatikfahrzeuge, Handschalter waren ausgeschlossen. Abhilfe gab es nur mit einer separaten praktischen Fahrprüfung.


Seit 1. April 2021 ist das anders – durch die Einführung einer neuen nationalen Schlüsselzahl 197. Sie erlaubt das uneingeschränkte Fahren sämlicher Fahrzeuge der Klasse B mit Handschaltung, und zwar in der gesamten EU. Diese B197 kann in den Schein eingetragen werden, wenn die Fahrausbildung für die Klasse B zwar mit einem Automatikauto gemacht wuirde, zusätzlich aber folgende Vorraussetzungen erfüllt sind:

  • zehn Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Auto mit Handschaltung
  • eine 15-minütige Testfahrt mit dem Fahrlehrer und einem Auto mit Handschaltung. Diese muss innerorts und außerorts erfolgen und unter anderem die Themen Berganfahren, Abbiegen, Vorfahrtsituationen und umweltschonende Fahrweise beinhalten.
  • Nach bestandenem Test erhält der Prüfling eine Bescheinigung, mit der er bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde die Schlüsselzahl B197 in seinen Schein eintragen und gegebenenfalls die 78 austragen lassen kann.

Es gibt aber auch Einschränkungen für diese Regelung. Ein Schein der Klasse B ist Basis für andere, sogenannte aufbauende Fahrerlaubnisklassen wie die Klassen BE, C1 und andere. Wer die Schlüsselzahl B197 im Schein hat und die Prüfungen für solche Aufbauklassen mit einem Automatikfahrzeug gemacht hat, für den gelten weiterhin die Beschränkungen der Schlüsselklasse 78. Trotz B197 gilt also keine Freigabe für handgeschaltete Fahrzeuge anderer Führerscheinklassen – es sei denn, auch die entsprechenden Prüfungen wurden mit einem Handschalter durchgeführt.


Klasse A1 ohne Prüfung – so funktioniert's

Seit dem 31. Dezember 2019 ist es möglich, durch Zuweisung der Schlüsselzahl 196 zum Klasse B-Führerschein die Fahrerlaubnis für die Klasse A1 zu erhalten – und zwar für Motorräder (auch mit Beiwagen) mit maximal 125 cm³ Hubraum und 11 kW Leistung.


Folgende Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein:

  • Besitz des Klasse B-Führerscheins seit mindestens fünf Jahren
  • Mindestalter 25 Jahre
  • erfolgreiche Teilnahme an einer besonderen Fahrprüfung

Diese Fahrprüfung zum B196 umfasst jeweils mindestens

  • 4 Stunden Theorieunterricht à 90 Minuten
  • 5 Stunden Praxis à 90 Minuten

Ziel dieser Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades für die Klasse A1.


All das bekommen Sie bei uns in der Fahrschule Scheuerpflug. Fragen Sie nach oder kommen Sie einfach vorbei und melden sich an: Immer dienstags und donnerstags ab 18.15 Uhr vor dem Theorieunterricht in unserem Schulungsraum in der Bahnhofstraße 14 in Neuendettelsau. Wir freuen uns auf euch!