2026 treten zahlreiche neue Regeln in Kraft, gleichzeitig werden Verbraucherrechte gestärkt.
Der digitale Führerschein soll Ende 2026 in Deutschland per Smartphone verfügbar sein. Er ergänzt, ersetzt aber nicht die Plastikkarte. Wer seinen Führerschein zwischen 2002 und 2004 erhalten hat, muss ihn 2026 umtauschen. Für vor 1953 Geborene gilt eine Frist bis zum 19. Januar 2033.
Die Pendlerpauschale steigt ab Jahresbeginn auf 38 Cent pro Kilometer. Der CO₂‑Preis für Benzin und Diesel wird über Auktionen festgelegt und liegt 2026 zunächst in einem Korridor von 55–65 Euro pro Tonne, was den Spritpreis um einige Cent pro Liter verteuert.
Ab 9. Dezember gilt ein neues Produkthaftungsgesetz, das Hersteller und digitale Dienstleister auch für Softwarefehler haftbar macht. Gerichte können künftig die Offenlegung interner Daten anordnen, wenn der Hersteller Beweise zurückhält. Online‑Verkäufer müssen ab 19. Juni 2026 einen elektronischen Widerrufsknopf anbieten, um das 14‑tägige Widerrufsrecht zu erleichtern.
Ab 29. November tritt die Abgasnorm Euro 7 für neue Typgenehmigungen in Kraft, für alle Neuzulassungen ab Ende 2027. Euro 7 erfasst unter anderem ultrafeine Partikel sowie Reifen‑ und Bremsabrieb und legt erstmals Anforderungen an die Batteriehaltbarkeit von E‑Autos fest.
Die Kfz‑Steuerbefreiung für Elektroautos wird verlängert. Es gibt eine rückwirkende Kaufprämie ab Januar 2026 mit zusätzlichen Mitteln für Haushalte mit geringem und mittlerem Einkommen. Der Next‑Generation‑eCall ist für neue Fahrzeugtypen seit 1. Januar 2026 Pflicht; ab 2027 dürfen Neuwagen ohne "NG eCall" nicht mehr zugelassen werden.
Ab 7. Juli werden weitere Assistenzsysteme für Erstzulassungen vorgeschrieben, darunter ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Fußgänger und Radfahrer, ein Müdigkeitswarnsystem, ein verbesserter Fußgängerschutz und strengere Regeln für Notfall‑Spurhalteassistenten.